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Oliver Gorus

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Published: March 23, 2025
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Die Bürger wählten den 21. Bundestag. Dann wurde das amtliche Endergebnis verkündet. Dann trat der Bundestag zusammen und beschloss eine Grundgesetzänderung. Aber im Bundestag saßen an diesem Tag, dem 18.3.2025, zum Teil Leute, die gar nicht gewählt waren und stimmten mit ab. Und es fehlten eine ganze Menge gewählte Abgeordnete, die trotz ihres Mandats nicht einberufen worden sind und die darum nicht abstimmen konnten. Die Zusammensetzung des Bundestags entsprach nicht dem Wahlergebnis und war völlig falsch. Die Versammlung die zusammengetreten war, war jedenfalls nicht der gewählte Bundestag. Sie maßte sich das nur an. Es hätte auch ein Hasenzüchterverein zusammentreten können, die Legitimation das GG zu ändern, wäre die gleiche gewesen. Was diese Versammlung beschloss, ist nicht demokratisch legitimiert. Nur weil diese Leute mal einem alten, längst aufgelösten Bundestag angehört hatten, machte sie an diesem Tag nicht zu abstimmungsberechtigten Repräsentanten des Volks. Das Volk wurde de facto entmündigt: Die Vorsitzenden einiger Parteien hatten sich abgesprochen, ließen eine Versammlung einberufen, die den gewählten Bundestag lediglich imitierte wie in einem Theaterstück, und setzten sich über den öffentlich dokumentierten Volkswillen hinweg. Die Tatsache, dass Heerscharen von Juristen und Politikern und Journalisten bis hoch zum BVerfG, bis zum Bundesrat, bis zum Bundespräsidenten den mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbaren Vorgang irgendwie rechtfertigen, zeigt nur, wie viele Leute in diese Entmachtung des Souveräns verstrickt sind und wie viele Opportunisten es in diesen Zünften gibt. Da die Parteien, die diesen Verrat des Wählers durchgeführt haben, sowohl im BVerfG, als auch im Bundesrat als auch im Schloss Bellevue ihre Parteipolitiker platziert haben und so effektiv keine Gewaltenteilung besteht, hatten sie die faktische Macht, diesen skandalösen Vorgang durchzuziehen. Aber der Schaden, den sie dem Vertrauen der Bürger in den Staat und seiner Institutionen zugefügt haben, ist nicht wiedergutzumachen. Der Vorgang reiht sich an die verfassungswidrige Annulierung der Wahl von Kemmerich als thüringischen Ministerpräsidenten. Künftig gilt für jeden offensichtlich: Eine demokratische Wahl gilt nur, wenn sie den Parteifürsten genehm ist. So wie auch die Grundrechte nur gelten, wenn sie den Parteifürsten genehm sind, wie wir in der Coronamaßnahmenkrise belehrt wurden. Die Parteien haben sich über den Volkswillen gestellt. Aber Betrug hat keinen Bestand. Die Historiker werden diesen Putsch der Parteien gegen das Volk einst als das bezeichnen, was er ist und einen Namen dafür prägen. Die Partiefürsten werden ihre angemaßte Herrschaft dann längst verloren haben.

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