Der Verfassungsschutz teilt mit, dass es nur Staatsvölker gibt, also kein kurdisches Volk, keine Sorben, keine Deutschstämmigen im Ausland, bis 1948 kein jüdisches Volk, von 1795 bis 1918 kein polnisches Volk etc. pp. Der Verfassungsschutz teilt ferner mit, dass der Begriff „Vielvölkerstaat” demnächst wohl verboten wird. Und dass niemand fürderhin etwa unter den Wallonen wagen soll, einen Flamen scheel anzusehen bzw. andersherum oder kreuzweise! Ferner wird nach dem Diktum des VS künftig der Lehrplan im Studium der Politikwissenschaften dahingehend geändert, dass die bislang als Standard geltende Definition, das ethnische Volk bzw. die ethnischen Völker sei(en) ein Teil des jeweiligen Staatsvolkes, nunmehr als „menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologie” gilt. Als verfassungsfeindlich ist in Zukunft ferner die Bemerkung von H. Maas, SPD, weiland Außenminister im Kabinett Merkel IV, vom 3. August 2018 zu werten, in Deutschland lebten „drei Millionen türkischstämmige Bürger“. Wenn es kein vom Staatsvolk unterschiedenes deutsches Volk gibt, kann es auch keine deutschen Minderheiten im Ausland geben. Demzufolge hat sich das Bundesministerium des Innern ebenfalls verfassungsfeindlich geäußert, als es die Broschüre „Deutsche Minderheiten stellen sich vor“ veröffentlichte, in welcher rechtsextreme Behauptungen zu lesen sind wie etwa: „Heute leben etwa 8000 usbekische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit in Usbekistan.“ Gesichert rechtsextrem ist zudem die Behauptung der UN, die „ethnische Identität" sei ein "integraler Bestandteil der Menschenrechte“. (UN Res 47/135 von 1992)
Published: May 3, 2025
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