Published: September 6, 2025
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Ja, genau das macht man an einer Staatsgrenze, wenn jemand die Grenze illegal überwinden möchte. Was ist das für eine dumme ausrede?

Image in tweet by Ali Utlu 🎗️

@AliCologne Verstehe ich Sie richtig: Sie wollen auf Flüchtlinge, die in Not sind und hier in Deutschland in rechtlich zulässiger Weise einen Antrag auf Internationalen Schutz stellen an der Grenze erschießen lassen? Dies ist ein schlechter Scherz, oder?

@Andreas38793422 @AliCologne "rechtlich zulässiger Weise" Sind Deutschlands Nachbarn Kriegsgebiete? Durch wie viele Länder muss man reisen bis man an der deutschen Grenze ankommt?

@Andreas38793422 @AliCologne Drittstaatenregelung (Art. 16a Abs. 2 GG) "(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist" + Dublin-Verordnung (EU-Recht)

@p3_rpl3x @AliCologne Art 16a findet keine Anwendung mehr.

@Andreas38793422 @AliCologne OK dann weil deutsches Gesetz in der EU latte also Dublin III "Nach europäischem Recht (Dublin-III-Verordnung) ist in der Regel das Land zuständig, in dem ein Asylsuchender zuerst europäischen Boden betreten hat"

@p3_rpl3x @AliCologne Art 8 Dublin III VO. D hat eine Zuständigkeitsprüfung durchzuführen.

@Andreas38793422 @AliCologne Art 8. behandelt nur Minderjährige richtig?

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@p3_rpl3x @AliCologne Smartphone beim Tennis schauen funktioniert nicht so, wie ich dies will Art 18 II Dublin VO

@Andreas38793422 @AliCologne [1] Artikel 18 – Verfahren bei der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats Absatz 2 „Ein Mitgliedstaat, der einen Antrag auf internationalen Schutz entgegennimmt, prüft unverzüglich, ob er nach den Kriterien dieser Verordnung für die Prüfung des Antrags zuständig ist.“

@Andreas38793422 @AliCologne Nehmen wir an Österreichische Grenze. Prüfung -> kommt raus Deutschland ist nicht zuständig weil bereits sicheres Erstaufnahmeland. Richtig?

@p3_rpl3x @AliCologne Nein. Es wird geprüft, welches EU Land konkret zuständig. Und da gibt es Fristen. Nicht, welches Land nicht zuständig (Deutschland, Österreich) ist.

@Andreas38793422 @AliCologne Verstehe langsam besser. Dann sind die Flüchtlinge auf "rechtlich zulässiger Weise " hier - sie haben Recht. Aber leider nur weil wir uns selbst ein Bürkoratiemonster geschaffen haben dessen Fristen wir selbst nicht einhalten können. Übel...

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